Überziehungszinsen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Weist eine AG einen negativen Bargelbestand auf, muss sie täglich um 0 Uhr fünf Prozent Überziehungszinsen zahlen. Schulden bei der Systembank, die Tagsüber entstehen aber im Tagesverlauf noch getilgt werden, sind zinsfrei. Gesperrte AGs und AGs in Liquidation zahlen keine Zinsen. | + | Weist eine AG einen negativen Bargelbestand auf, muss sie täglich um 0 Uhr fünf Prozent Überziehungszinsen zahlen. Schulden bei der [[Systembank]], die Tagsüber entstehen aber im Tagesverlauf noch getilgt werden, sind zinsfrei. Gesperrte AGs und AGs in [[Liquidation_/_Inaktivität|Liquidation]] zahlen keine Zinsen. |
Version vom 26. Januar 2015, 22:03 Uhr
Weist eine AG einen negativen Bargelbestand auf, muss sie täglich um 0 Uhr fünf Prozent Überziehungszinsen zahlen. Schulden bei der Systembank, die Tagsüber entstehen aber im Tagesverlauf noch getilgt werden, sind zinsfrei. Gesperrte AGs und AGs in Liquidation zahlen keine Zinsen.