Änderungen
Kapitalerhöhungen sind erst 7 Tage nach Erstellen der AG möglich.
Es gibt keinerlei Bezugsrecht, so dass Kapitalerhöhungen grundsätzlich nur zum Kurswert gemacht werden. Die Firma die eine Kapitalerhöhung machen möchte teilt in einem Formular mit wieviele neue Anteile es geben soll. Der Preis wird auf den momentanen Aktienpreis festgestellt. Es können maximal nur so viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden, wie bereits von der AG existieren. D.h. die Anzahl kann maximal verdoppelt werden.
Die Kapitalerhöhung wird nun in der Zeitung veröffentlicht. 24 Stunden später wird eine Verkaufsorder zu den Bedingungen eingestellt - Verkäufer ist die erhöhende Firma. Diese Order kann aber weder geändert noch gelöscht werden. Die Order bleibt genau 3 Tage im System. Ist eine Kapitalerhöhung nicht oder nicht vollständig vom Markt angenommen worden (nicht alle jungen Aktien verkauf worden), so ist für die Dauer von 14 Tagen keine weitere Kapitalerhöhung möglich, anderfalls wieder nach 7 Tagen.
'''ACHTUNG''': Eine Kapitalerhöhung spült zwar unter Umständen frisches Geld in die Kassen, allerdings wird der Anteil der bisherigen Aktionäre (und vor allem der privat-Anteil) dadurch verwässert.