Übernahme
Als Übernahme bezeichnet man die Erlangung einer beherrschenden Mehrheit an einem anderen Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer mehr als 75% der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (qualifizierte Mehrheit bzw. Beherrschungsmehrheit). Übernehmende AG und die zu übernehmende AG dürfen sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht; dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung der Kapitalerhöhung (roter Hinweis im AG-Profil und Ankündigung in der entsprechenden Zeitungsspalte). Des Weiteren dürfen die Kosten der Übernahme den FP-Gesamtwert der übernehmenden AG nicht übersteigen. Sollte eine Übernahme um 0 Uhr aufgrund dieser Regel nicht ausgeführt werden, so werden alle Anteile >75% an der AG mit einer fallenden Order zum Verkauf gestellt.
Beispiel für die letztgenannte Regel:
Die AG X möchte die AG Y übernehmen. X hat einen FP-Wert (FP*Aktienanzahl) von 1.000.000€ und hält 800 von 1.000 Y-Aktien (80%). Zum Zeitpunkt des Übernahmeversuches (0 Uhr) muss X für die restlichen 200 Aktien den durchschnittlichen Kurs der letzten 48 Stunden zahlen. Da die Gesamtkosten laut Regel seinen FP-Wert nicht übersteigen dürfen, darf der Kurs maximal 1.000.000€/200 = 5.000€ betragen - jede teurere Übernahme wird vom System abgelehnt.
Folgen
Für den Übernommenen
- Mit Ablauf des Übernahmetages hört die übernommene AG auf zu existieren.
- Die zum Zeitpunkt der Übernahme verbliebenen Minderheitsaktionäre der übernommenen AG werden zwangsweise vom Unternehmen ausgeschlossen (Squeeze-Out).
- Vom Squeeze-Out betroffene Aktionäre werden vom Übernehmer zum Übernahmekurs entschädigt. Der Übernahmekurs entspricht dem durchschnittlichen Kurs der letzten 48 Stunden.
Für den Übernehmer
- Die übernehmende AG erhält von der übernommenen AG sämtliche Aktiva (Bargeld, Depot, Zertifikate).
- Anleihen werden zum Nennwert (ohne Zinsen) aufgelöst.
- Kredite werden durch den Übernehmer inkl. Zinsen für die gesamte Laufzeit zurückgezahlt.
- Befinden sich im Depot der übernommenen AG Aktien des Übernehmers, so werden diese Aktien eingezogen (dies entspricht einer Kapitalherabsetzung; der Übernehmer verringert dadurch die Zahl seiner ausgegebenen Aktien).
- Die Aktien, die die übernehmende Firma an der übernommen hält, fallen weg.
- Der Übernehmer entschädigt die Minderheitsaktionäre der übernommenen AG zum Übernahmekurs (vgl. oben). Reichen die vorhandenen Barmittel dazu nicht aus, läuft das Konto ins Minus.
Häufige Fragen
- Wann genau findet die Übernahme statt?
- Am Ende (ca. 23:55 Uhr) desjenigen Tages, an dem eine AG an einer anderen die Beherrschungsmehrheit (75% + eine Aktie) hält.
- Muß ich einen Button drücken, um eine Übernahme durchzuführen?
- Nein. Eine Übernahme findet zwangsläufig statt, wenn eine AG an einer anderen mehr als 75% der Anteile hält.
- Meine AG ist übernommen worden - was ist mit meinem Account?
- Dein Spielaccount existiert unabhängig von der AG weiter. Du kannst eine neue AG gründen; diese startet wieder mit einem Buchwert von 1 Mio. Euro.