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Übernahme

24 Byte hinzugefügt, 20:16, 29. Sep. 2015
==Voraussetzungen==
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer ''mehr als 75%'' der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (''qualifizierte Mehrheit'' bzw. ''Beherrschungsmehrheit''). Die Übernehmende AG und die zu übernehmende AG darf dürfen sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht; dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung der Kapitalerhöhung (roter Hinweis im AG-Profil und Ankündigung in der entsprechenden Zeitungsspalte). Des Weiteren dürfen die Kosten der Übernahme den FP-Gesamtwert der übernehmenden AG nicht übersteigen. Sollte eine Übernahme um 0 Uhr aufgrund dieser Regel nicht ausgeführt werden, so werden alle Anteile >75% an der AG mit einer fallenden Order zum Verkauf gestellt.
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<br>'''Beispiel''' für die letztgenannte Regel:
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