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Übernahme

Ein Byte hinzugefügt, 13:03, 27. Nov. 2016
==Voraussetzungen==
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer ''mehr als 75%'' der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (''qualifizierte Mehrheit'' bzw. ''Beherrschungsmehrheit''). Übernehmende AG und die zu übernehmende AG dürfen sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht; dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung der Kapitalerhöhung (roter Hinweis im AG-Profil und Ankündigung in der entsprechenden Zeitungsspalte). Des Weiteren dürfen die Kosten der Übernahme den FPSW-Gesamtwert der übernehmenden AG nicht übersteigen. Sollte eine Übernahme um 0 Uhr aufgrund dieser Regel nicht ausgeführt werden, so werden alle Anteile >75% an der AG mit einer fallenden Order zum Verkauf gestellt.
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<br>'''Beispiel''' für die letztgenannte Regel:
<br>Die AG X möchte die AG Y übernehmen. X hat einen FPSW-Wert Gesamtwert (FPSW*Aktienanzahl) von 1.000.000€ und hält 800 von 1.000 Y-Aktien (80%). Zum Zeitpunkt des Übernahmeversuches (0 Uhr) muss X für die restlichen 200 Aktien den durchschnittlichen Kurs der letzten 48 Stunden zahlen. Da die Gesamtkosten laut Regel seinen FP-Wert SW nicht übersteigen dürfen, darf der Kurs maximal 1.000.000€/200 = 5.000€ betragen - jede teurere Übernahme wird vom System abgelehnt.
==Folgen==
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