Änderungen
Seite komplett überarbeitet
==Voraussetzungen==
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer ''mehr als 75%'' der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (''qualifizierte Mehrheit'' bzw. ''Beherrschungsmehrheit''). Die zu übernehmende AG darf sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht.
==Folgen======Für den Übernommenen====*Mit Ablauf des Übernahmetages hört die übernommene AG auf zu existieren.*Die übernehmende Firma bekommt von zum Zeitpunkt der Übernahme verbliebenen Minderheitsaktionäre der übernommenen sämtliche Aktiva AG werden zwangsweise vom Unternehmen ausgeschlossen (Bargeld, [[Depot]], [[Zertifikate]]''Squeeze-Out''). [[Anleihen]] *Vom Squeeze-Out betroffene Aktionäre werden (ohne [[Zinsen]]) vom Übernehmer zum Kaufpreis aufgelöstÜbernahmekurs entschädigt.Sind im [[Depot]] der übernommenen Firma Aktien der Übernehmenden, dann werden diese Aktien gelöscht (Der Übernahmekurs entspricht einer Kapitalherabsetzung - es gibt dann weniger Aktien dieser Firma).Die Aktien, die die übernehmende Firma an dem durchschnittlichen Kurs der übernommen hält, fallen wegletzten 48 Stunden.
====Für den Übernehmer====
*Die übernehmende AG erhält von der übernommenen AG sämtliche Aktiva (Bargeld, [[Depot]], [[Zertifikate]]).
*[[Anleihen]] werden zum Nennwert (ohne [[Zinsen]]) aufgelöst.
*Befinden sich im [[Depot]] der übernommenen AG Aktien des Übernehmers, so werden diese Aktien eingezogen (dies entspricht einer Kapitalherabsetzung; der Übernehmer verringert dadurch die Zahl seiner ausgegebenen Aktien).
*Die Aktien, die die übernehmende Firma an der übernommen hält, fallen weg.
*Der Übernehmer entschädigt die Minderheitsaktionäre der übernommenen AG zum Übernahmekurs (vgl. oben). Reichen die vorhandenen Barmittel dazu nicht aus, läuft das Konto ins Minus - dieses Minus sollte man unbedingt schnellstmöglich abbauen, denn es wird ein täglicher Sollzins von 5% fällig.