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Übernahme

166 Byte hinzugefügt, 10:14, 1. Mai 2015
Präzisierung/Klarstellung: Verhinderung einer Übernahme bereits durch Anmeldung einer KE möglich
==Voraussetzungen==
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer ''mehr als 75%'' der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (''qualifizierte Mehrheit'' bzw. ''Beherrschungsmehrheit''). Die zu übernehmende AG darf sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht; dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung der Kapitalerhöhung (roter Hinweis im AG-Profil und Ankündigung in der entsprechenden Zeitungsspalte). Des Weiteren dürfen die Kosten der Übernahme den FP-Gesamtwert der übernehmenden AG nicht übersteigen. Sollte eine Übernahme um 0 Uhr aufgrund dieser Regel nicht ausgeführt werden, so werden alle Anteile >75% an der AG mit einer fallenden Order zum Verkauf gestellt.
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<br>'''Beispiel''' für die letztgenannte Regel:
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