Übernahme
Als Übernahme bezeichnet man die Erlangung einer beherrschenden Mehrheit an einem anderen Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer mehr als 75% der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (qualifizierte Mehrheit bzw. Beherrschungsmehrheit). Die zu übernehmende AG darf sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht; dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung der Kapitalerhöhung (roter Hinweis im AG-Profil und Ankündigung in der entsprechenden Zeitungsspalte). Des Weiteren dürfen die Kosten der Übernahme den FP-Gesamtwert der übernehmenden AG nicht übersteigen. Sollte eine Übernahme um 0 Uhr aufgrund dieser Regel nicht ausgeführt werden, so werden alle Anteile >75% an der AG mit einer fallenden Order zum Verkauf gestellt.
Beispiel für die letztgenannte Regel:
Die AG X möchte die AG Y übernehmen. X hat einen FP-Wert (FP*Aktienanzahl) von 1.000.000€ und hält 800 von 1.000 Y-Aktien (80%). Zum Zeitpunkt des Übernahmeversuches (0 Uhr) muss X für die restlichen 200 Aktien den durchschnittlichen Kurs der letzten 48 Stunden zahlen. Da die Gesamtkosten laut Regel seinen FP-Wert nicht übersteigen dürfen, darf der Kurs maximal 1.000.000€/200 = 5.000€ betragen - jede teurere Übernahme wird vom System abgelehnt.
Folgen
Für den Übernommenen
- Mit Ablauf des Übernahmetages hört die übernommene AG auf zu existieren.
- Die zum Zeitpunkt der Übernahme verbliebenen Minderheitsaktionäre der übernommenen AG werden zwangsweise vom Unternehmen ausgeschlossen (Squeeze-Out).
- Vom Squeeze-Out betroffene Aktionäre werden vom Übernehmer zum Übernahmekurs entschädigt. Der Übernahmekurs entspricht dem durchschnittlichen Kurs der letzten 48 Stunden.
Für den Übernehmer
- Die übernehmende AG erhält von der übernommenen AG sämtliche Aktiva (Bargeld, Depot, Zertifikate).
- Anleihen werden zum Nennwert (ohne Zinsen) aufgelöst.
- Kredite werden durch den Übernehmer inkl. Zinsen für die gesamte Laufzeit zurückgezahlt.
- Befinden sich im Depot der übernommenen AG Aktien des Übernehmers, so werden diese Aktien eingezogen (dies entspricht einer Kapitalherabsetzung; der Übernehmer verringert dadurch die Zahl seiner ausgegebenen Aktien).
- Die Aktien, die die übernehmende Firma an der übernommen hält, fallen weg.
- Der Übernehmer entschädigt die Minderheitsaktionäre der übernommenen AG zum Übernahmekurs (vgl. oben). Reichen die vorhandenen Barmittel dazu nicht aus, läuft das Konto ins Minus.
Häufige Fragen
- Wann genau findet die Übernahme statt?
- Am Ende (ca. 23:55 Uhr) desjenigen Tages, an dem eine AG an einer anderen die Beherrschungsmehrheit (75% + eine Aktie) hält.
- Muß ich einen Button drücken, um eine Übernahme durchzuführen?
- Nein. Eine Übernahme findet zwangsläufig statt, wenn eine AG an einer anderen mehr als 75% der Anteile hält.
- Meine AG ist übernommen worden - was ist mit meinem Account?
- Dein Spielaccount existiert unabhängig von der AG weiter. Du kannst eine neue AG gründen; sollte das hierfür erforderliche Kapital (333.333€) in Deinem Privatdepot nicht ausreichen, stellt die Systembank den Fehlbetrag zur Verfügung.