Zuletzt geändert am 26. Juni 2020 um 08:30

Überziehungszinsen: Unterschied zwischen den Versionen

K (Kategorie hinzugefügt)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Weist eine AG einen negativen Bargelbestand auf, muss sie täglich um 0 Uhr fünf Prozent Überziehungszinsen zahlen. Schulden bei der [[Systembank]], die Tagsüber entstehen aber im Tagesverlauf noch getilgt werden, sind zinsfrei. Gesperrte AGs und AGs in [[Liquidation_/_Inaktivität|Liquidation]] zahlen keine Zinsen.
+
Weist eine AG einen negativen Bargelbestand auf, muss sie täglich um 23:55 Uhr 2,75% Überziehungszinsen zahlen. Schulden bei der [[Systembank]], die Tagsüber entstehen aber im Tagesverlauf noch getilgt werden, sind zinsfrei. Gesperrte AGs und AGs in [[Liquidation_/_Inaktivität|Liquidation]] zahlen keine Zinsen.
  
 
[[Kategorie:Grundlagen]]
 
[[Kategorie:Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 26. Juni 2020, 08:30 Uhr

Weist eine AG einen negativen Bargelbestand auf, muss sie täglich um 23:55 Uhr 2,75% Überziehungszinsen zahlen. Schulden bei der Systembank, die Tagsüber entstehen aber im Tagesverlauf noch getilgt werden, sind zinsfrei. Gesperrte AGs und AGs in Liquidation zahlen keine Zinsen.