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Kapitalerhöhung

191 Byte hinzugefügt, 11:23, 18. Dez. 2016
Es gibt keinerlei Bezugsrecht, so dass Kapitalerhöhungen grundsätzlich nur zum Kurswert gemacht werden. Die Firma, die eine Kapitalerhöhung machen möchte, teilt in einem Formular mit, wieviele neue Anteile es geben soll. Der Preis wird auf den momentanen Aktienpreis festgestellt. Es können maximal nur so viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden, wie bereits von der AG existieren. D.h. die Anzahl kann maximal verdoppelt werden.
Die Kapitalerhöhung wird nun in der Zeitung veröffentlicht. 24 48 Stunden später wird eine Verkaufsorder zu den Bedingungen eingestellt - Verkäufer ist die erhöhende Firma. Diese Order kann aber weder geändert noch gelöscht werden. Die Order bleibt genau 3 Tage im System. Wurde mindestens eine Aktie im Rahmen der KE keine Aktie verkauft, so beträgt die Zeitspanne Wartezeit bis die nächste zur nächsten KE gestartet werden kann (7 Tage * [2 hoch (Anzahl der vorherigen KEs mit mind. einer abgenommenen Aktie seit dem 23.01.2014)]). Andernfalls beträgt sie 7 Tage Beispielrechnung:
{|
| (7*2^3 =) 56 Tage nach 4. KE möglich
|-
| usw6.KE:| (7*2^4 =) 112 Tage nach 5.KE möglich|-| ab 7.KE:| (7*2^5 =) 224 Tage nach der vorherigen KE möglich| -
|}
'''ACHTUNG''': Eine Kapitalerhöhung kann dazu führen, dass deine AG übernommen wird! Der Übernahmeschutz wird dadurch dauerhaft entfernt! Sie spült zwar unter Umständen frisches Geld in die Kassen, allerdings wird der Anteil der bisherigen Aktionäre (und vor allem dein privat-Anteil) dadurch verwässert. Nach der Kapitalerhöhung verteilt sich der gleiche Gewinn auf mehr Aktien als zuvor. Der Gewinn je Aktie sinkt. Erfolgt die Kapitalerhöhung zu einem Preis unter dem Buchwert sinkt auch der Buchwert je Aktie. Sollte die KE nicht bedient werden, z.B. aufgrund eines Blocks, bleibt der Übernahmeschutz erhalten.Solbald jedoch die erste Aktie aus dem KE-Paket verkauft werden, ist der Übernahmeschutz unwiderruflich erloschen.
==Siehe auch==
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