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Kapitalerhöhung

16 Byte entfernt, 16:43, 23. Jan. 2014
Es gibt keinerlei Bezugsrecht, so dass Kapitalerhöhungen grundsätzlich nur zum Kurswert gemacht werden. Die Firma, die eine Kapitalerhöhung machen möchte, teilt in einem Formular mit, wieviele neue Anteile es geben soll. Der Preis wird auf den momentanen Aktienpreis festgestellt. Es können maximal nur so viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden, wie bereits von der AG existieren. D.h. die Anzahl kann maximal verdoppelt werden.
Die Kapitalerhöhung wird nun in der Zeitung veröffentlicht. 24 Stunden später wird eine Verkaufsorder zu den Bedingungen eingestellt - Verkäufer ist die erhöhende Firma. Diese Order kann aber weder geändert noch gelöscht werden. Die Order bleibt genau 3 Tage im System. Ist Wurde mindestens eine Kapitalerhöhung nicht oder nicht vollständig vom Markt angenommen worden (nicht alle jungen Aktien verkauf worden)Aktie im Rahmen der KE verkauft, so ist für beträgt die Dauer von 14 Tagen keine weitere Kapitalerhöhung möglich, anderfalls wieder nach Zeitspanne bis die nächste KE gestartet werden kann (7 Tage * [Anzahl KEs mit mind. einer abgenommenen Aktie]²). Andernfalls beträgt sie 7 TagenTage.
'''ACHTUNG''': Eine Kapitalerhöhung kann dazu führen, dass deine AG übernommen wird! Sie spült zwar unter Umständen frisches Geld in die Kassen, allerdings wird der Anteil der bisherigen Aktionäre (und vor allem dein privat-Anteil) dadurch verwässert. Nach der Kapitalerhöhung verteilt sich der gleiche Gewinn auf mehr Aktien als zuvor. Der Gewinn je Aktie sinkt. Erfolgt die Kapitalerhöhung zu einem Preis unter dem Buchwert sinkt auch der Buchwert je Aktie.
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