Änderungen
Regeln
,Geldstrafen: FP-->SW
Diese Seite erläutert und kommentiert das '''AG-Spiel-Regelwerk''' (auch: ''Spielregeln'' oder ''Marktordnung'').
__TOC__ ==Regeln und Kommentare==Der folgende Kommentar bezieht sich auf das Regelwerk in der jeweils aktuellen Fassung <small>(Stand: 149. März 2014Dezember 2015)</small>.<br />
Die Regeln sind im Volltext wiedergegeben und farblich gekennzeichnet. Die im Zweifel (z. B. bei Textunterschieden, Rechtschreibfehlern etc.) verbindliche und ausschlaggebende Fassung findet sich auf der [http://www.ag-spiel.de/index.php?section=regeln Webseite des Spiels].
{{Zitat|'''Spielregeln''' <br />Die folgenden Regeln sind für alle Spieler von AG-Spiel.de verbindlich.Verstöße gegen das Regelwerk werden durch die Betreiber geahndet und können bis zur Löschung des Accounts führen.
'''§1§ 1''' Verboten sind alle Aktivitäten, die geeignet sind einem bestimmten oder einer kleinen Gruppe von Spielern über marktübliche bzw. marktkonforme Maßen hinaus geldwerte Vorteile zu verschaffen. Dies schließt im Besonderen ein:
:'''a)''' Das Erstellen von Multiaccounts oder die Mitnutzung bestehender Accounts, ein Verstoß gegen diese Regel führt ausnahmslos zur Sperrung aller benutzten Accounts.
:'''b)''' Das absichtliche Herunterwirtschaften einer AG.:'''c)''' Das Vortäuschen vorsätzliche Ausführen von Liquidationsverfahren durch Einfügen Handlungen, die eine nachhaltige Schädigung der Bezeichnung "iAktionäre zur Folge haben.L." im Hierzu zählt auch die Durchführung von für die AG-Namenwirtschaftlich offensichtlich nachteiligen Kapitalmaßnahmen (außergewöhnlich günstige Kapitalerhöhung bzw. teure Kapitalherabsetzung).:'''dc)''' Die Ausnutzung von Schwachstellen, Sicherheitslücken oder Bugs im Spiel. Bei Entdeckung selbiger sind ist unverzüglich die Admins Spielleitung zu informieren.Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regel sind alle Aktivitäten, die den üblichen Börsenhandel begünstigen, z.B. die Kommunikation bzw. Aushandlung von Deals über Nachrichten oder Chat oder auch die Verbreitung von spekulativen Aussagen in der AG-Zeitung. '''§ 2''' Die Nutzung des Spiels vom selben PC/ Internetanschluss bzw. derselben IP-Adresse ist nur dann gestattet, wenn untereinander kein Handelskontakt besteht und keine Aktien der Mitnutzer gekauft werden. '''§ 3''' Die Verbreitung (Nachrichten, Namensgebung etc.) pornografischer, beleidigender, rassistischer, gegen geltendes Recht verstoßender oder in sonstiger Form anstößiger Inhalte ist verboten. '''§ 4''' Der Betreiber kann zwecks Durchsetzung des Regelwerks virtuelle Strafen (Leitlinien siehe unten) nach eigenem Ermessen verhängen. '''§ 5''' Das Benutzen und von Programmen/Bots, die einen Spielvorteil ermöglichen, Funktionen bieten die sich mit Premiumfeatures überschneiden oder hohe Serverbelastungen erzeugen (z.B. Parsen der Seite mit mehr als einem Aufruf pro Sekunde), ist verboten. Die Bewerbung/Verbreitung von Browserplugins oder anderer clientseitiger Software zur Erweiterung/Veränderung der Webseite ist verboten. '''§ 6''' Das Versenden von Spam-Nachrichten sowie Werbung für andere Internetseiten oder Browsergames ist verboten. '''§ 7''' Es dürfen keine Bezüge zu realen Unternehmen/Marken/Filmen/Spielen/Webseiten/Personen/Vereinen usw. hergestellt werden, beispielsweise durch den AG-Namen, das Logo oder die Beschreibung, auch nicht in leicht abgeänderter Form (z. B. Folkswagn, G00gle). '''§ 8''' Die regelmäßige und/oder massenhafte Weitergabe von Premiuminformationen (z. B. FP einer AG) an Nicht-Premiumspieler ist verboten. '''§ 9''' Die Börsenaufsicht sorgt dafür, dass ein fairer und reibungsloser Aktienhandel möglich ist und kann zu diesem Zwecke in das Marktgeschehen eingreifen. '''§ 10''' Die Überwachung der Einhaltung der Regeln und die Verhängung von Strafen obliegen dem Spielbetreiber bzw. dessen Administratoren-Team. '''§ 11''' Um das Vortäuschen von Liquidation/Geschäftsaufgabe zu verhindern, können Spieler gesperrt werden, sobald Sie öffentlich (z.B. Chat/Zeitung/Forum) verkünden oder signalisieren (z.B. AG-Name "AG wird liquidiert"), dass die AG in Zukunft nicht weiter gespielt bzw. zeitnah liquidiert werden wird. '''§ 12''' Regelmäßige Aktivität der AG (oder mind. 14 Tage Spielzugehörigkeit und eine Premiummitgliedschaft) ist erforderlich, damit diese nicht liquidiert bzw. der Account gelöscht wird. Näheres dazu finden Sie im [[Liquidation / Inaktivität|Wiki-Artikel]].}} ==Kommentare und Erläuterungen zu einzelnen Regeln=====Zu § 7 (Bezüge zu realen Unternehmen/Marken)===Ziel ist neben der rechtlichen Absicherung vor allem, dass jeder Spieler eine eigene AG mit eigenem Profil kreiert und nicht versucht, fremde Dinge aus dem realen Leben abzubilden. Entsteht der Eindruck, jemand kopiert nur etwas, ist der Name bzw. das Logo verboten. Zu entscheiden, ob eine Firma/Marke so bekannt ist, dass Assoziationen bei zu vielen Spielern vorhanden sind, obliegt im Einzelfall der Börsenaufsicht.
'''§2Beispiele:''' Die Nutzung des Spiels vom selben PC/ Internetanschluss bzw. derselben IP-Adresse ist nur dann gestattet, wenn untereinander kein Handelskontakt besteht und diese Nutzung über den Support-Menüpunkt (Multi IP Meldung) an die Spielleitung gemeldet wird. Eine entsprechende Meldung muss unmittelbar nach Accounterstellung erfolgen.
{| class="wikitable"! Gewählte Bezeichnung! Existiert im RL! style="text-align:center" | Bekanntheit! Zulässigkeit|-|''Fantasie AG'§3'|nein|keine|<span style="color:green;">zulässig<span>|-|'' Die Verbreitung (Nachrichten, Namensgebung etc.) pornografischer, beleidigenderCoca Cola''|ja|hoch|<span style="color:red;">generell unzulässig<span>|-|''MS Investment''|ja|niedrig|*Name gewählt, rassistischeraber kein weiterer Bezug: <span style="color:green;">zulässig<span>*Name gewählt, gegen geltendes Recht verstoßender oder in sonstiger Form anstößiger Inhalte ist verboten.Logo kopiert: <span style="color:red;">unzulässig<span>|}
===Zu § 11 (Täuschungen im Zusammenhang mit Liquidationen)===Der Zweck der Norm ist die ''Betrugsprävention'§4'. Regelmäßig ist eine Betrugsabsicht anzunehmen, wenn Spieler die baldige Betriebsaufgabe öffentlich ankündigen, sie allerdings tatsächlich nicht verfolgen, sondern z. B. lediglich Aktionäre arglistig zum (irrtümlichen) Notverkauf veranlassen wollen. Die Regel dient '' Der Betreiber kann virtuelle Strafen nach eigenem Ermessen und ohne Begründung vergeben'nicht''' dazu, der Benutzer Spieler davon abzuhalten, einen ursprünglich tatsächlich gewollten Marktaustritt noch einmal zu überdenken; hierzu wird die Börsenaufsicht den Betreffenden im Regelfall auch zunächst auffordern. Prinzipiell hat kein Recht auf eine Nennung von Gründen und kann keinen Widerspruch einlegender Verbleib jedes Spielers im Spiel Vorrang.
Es handelt sich um eine ''Kann-Bestimmung'§6''' Der Benutzer muss mit eventuellen Daten- bzw. Spielstandsverlusten, Daten- bzw. Spielstandsänderungen oder Ausschluss vom Spiel durch Strafen der Spielebetreiberdie Börsenaufsicht wird daher jeden Fall einzeln prüfen und nach billigem Ermessen, Bugs, Serverausfälle oder einer Einstellung des gesamten Projekts rechnenaber unter Abwägung der Belange der Beteiligten entscheiden; es gibt jedoch keinen ''Anspruch auf Sperrung'' von Dritten nach dieser Regel.
==Siehe auch==