Zuletzt geändert am 7. April 2016 um 20:41

Regeln

Version vom 7. April 2016, 20:41 Uhr von JohnDahl (Diskussion | Beiträge) (Geldstrafen: FP-->SW)

Diese Seite erläutert und kommentiert das AG-Spiel-Regelwerk (auch: Spielregeln oder Marktordnung).

Regeln

Der folgende Kommentar bezieht sich auf das Regelwerk in der jeweils aktuellen Fassung (Stand: 9. Dezember 2015).
Die Regeln sind im Volltext wiedergegeben und farblich gekennzeichnet. Die im Zweifel (z. B. bei Textunterschieden, Rechtschreibfehlern etc.) verbindliche und ausschlaggebende Fassung findet sich auf der Webseite des Spiels.

Spielregeln

§ 1 Verboten sind alle Aktivitäten, die geeignet sind einem bestimmten oder einer kleinen Gruppe von Spielern über marktübliche bzw. marktkonforme Maßen hinaus geldwerte Vorteile zu verschaffen. Dies schließt im Besonderen ein:

a) Das Erstellen von Multiaccounts oder die Mitnutzung bestehender Accounts, ein Verstoß gegen diese Regel führt ausnahmslos zur Sperrung aller benutzten Accounts.
b) Das vorsätzliche Ausführen von Handlungen, die eine nachhaltige Schädigung der Aktionäre zur Folge haben. Hierzu zählt auch die Durchführung von für die AG wirtschaftlich offensichtlich nachteiligen Kapitalmaßnahmen (außergewöhnlich günstige Kapitalerhöhung bzw. teure Kapitalherabsetzung).
c) Die Ausnutzung von Schwachstellen, Sicherheitslücken oder Bugs im Spiel. Bei Entdeckung selbiger ist unverzüglich die Spielleitung zu informieren.

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regel sind alle Aktivitäten, die den üblichen Börsenhandel begünstigen, z. B. die Kommunikation bzw. Aushandlung von Deals über Nachrichten oder Chat oder auch die Verbreitung von spekulativen Aussagen in der AG-Zeitung.

§ 2 Die Nutzung des Spiels vom selben PC/ Internetanschluss bzw. derselben IP-Adresse ist nur dann gestattet, wenn untereinander kein Handelskontakt besteht und keine Aktien der Mitnutzer gekauft werden.

§ 3 Die Verbreitung (Nachrichten, Namensgebung etc.) pornografischer, beleidigender, rassistischer, gegen geltendes Recht verstoßender oder in sonstiger Form anstößiger Inhalte ist verboten.

§ 4 Der Betreiber kann zwecks Durchsetzung des Regelwerks virtuelle Strafen (Leitlinien siehe unten) nach eigenem Ermessen verhängen.

§ 5 Das Benutzen und von Programmen/Bots, die einen Spielvorteil ermöglichen, Funktionen bieten die sich mit Premiumfeatures überschneiden oder hohe Serverbelastungen erzeugen (z.B. Parsen der Seite mit mehr als einem Aufruf pro Sekunde), ist verboten. Die Bewerbung/Verbreitung von Browserplugins oder anderer clientseitiger Software zur Erweiterung/Veränderung der Webseite ist verboten.

§ 6 Das Versenden von Spam-Nachrichten sowie Werbung für andere Internetseiten oder Browsergames ist verboten.

§ 7 Es dürfen keine Bezüge zu realen Unternehmen/Marken/Filmen/Spielen/Webseiten/Personen/Vereinen usw. hergestellt werden, beispielsweise durch den AG-Namen, das Logo oder die Beschreibung, auch nicht in leicht abgeänderter Form (z. B. Folkswagn, G00gle).

§ 8 Die regelmäßige und/oder massenhafte Weitergabe von Premiuminformationen (z. B. FP einer AG) an Nicht-Premiumspieler ist verboten.

§ 9 Die Börsenaufsicht sorgt dafür, dass ein fairer und reibungsloser Aktienhandel möglich ist und kann zu diesem Zwecke in das Marktgeschehen eingreifen.

§ 10 Die Überwachung der Einhaltung der Regeln und die Verhängung von Strafen obliegen dem Spielbetreiber bzw. dessen Administratoren-Team.

§ 11 Um das Vortäuschen von Liquidation/Geschäftsaufgabe zu verhindern, können Spieler gesperrt werden, sobald Sie öffentlich (z.B. Chat/Zeitung/Forum) verkünden oder signalisieren (z.B. AG-Name "AG wird liquidiert"), dass die AG in Zukunft nicht weiter gespielt bzw. zeitnah liquidiert werden wird.

§ 12 Regelmäßige Aktivität der AG (oder mind. 14 Tage Spielzugehörigkeit und eine Premiummitgliedschaft) ist erforderlich, damit diese nicht liquidiert bzw. der Account gelöscht wird. Näheres dazu finden Sie im Wiki-Artikel.


Kommentare und Erläuterungen zu einzelnen Regeln

Zu § 7 (Bezüge zu realen Unternehmen/Marken)

Ziel ist neben der rechtlichen Absicherung vor allem, dass jeder Spieler eine eigene AG mit eigenem Profil kreiert und nicht versucht, fremde Dinge aus dem realen Leben abzubilden. Entsteht der Eindruck, jemand kopiert nur etwas, ist der Name bzw. das Logo verboten. Zu entscheiden, ob eine Firma/Marke so bekannt ist, dass Assoziationen bei zu vielen Spielern vorhanden sind, obliegt im Einzelfall der Börsenaufsicht.

Beispiele:

Gewählte Bezeichnung Existiert im RL Bekanntheit Zulässigkeit
Fantasie AG nein keine zulässig
Coca Cola ja hoch generell unzulässig
MS Investment ja niedrig
  • Name gewählt, aber kein weiterer Bezug: zulässig
  • Name gewählt, Logo kopiert: unzulässig

Zu § 11 (Täuschungen im Zusammenhang mit Liquidationen)

Der Zweck der Norm ist die Betrugsprävention. Regelmäßig ist eine Betrugsabsicht anzunehmen, wenn Spieler die baldige Betriebsaufgabe öffentlich ankündigen, sie allerdings tatsächlich nicht verfolgen, sondern z. B. lediglich Aktionäre arglistig zum (irrtümlichen) Notverkauf veranlassen wollen. Die Regel dient nicht dazu, Spieler davon abzuhalten, einen ursprünglich tatsächlich gewollten Marktaustritt noch einmal zu überdenken; hierzu wird die Börsenaufsicht den Betreffenden im Regelfall auch zunächst auffordern. Prinzipiell hat der Verbleib jedes Spielers im Spiel Vorrang.

Ebenfalls nicht in den Regelkreis dieser Norm fallen reine Gefälligkeitsaussagen, die einer möglicherweise schlechten Tagesform geschuldet sind (z. B. die Bemerkung "wenn das so weitergeht, war's das für mich" im Chat).

Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, die Börsenaufsicht wird daher jeden Fall einzeln prüfen und nach billigem Ermessen, aber unter Abwägung der Belange der Beteiligten entscheiden; es gibt jedoch keinen Anspruch auf Sperrung von Dritten nach dieser Regel.


Virtuelle Strafen

Um Regelverstöße zu ahnden, kann das Adminteam virtuelle Strafen oder Strafzahlungen verhängen. Sollte eine AG eine Strafzahlung leisten müssen, so werden die Aktionäre entsprechend ihres Anteils an der AG durch Kompensationszahlungen entschädigt. Die folgenden Strafen und ihre Höhe sind nur als allgemeine Richtwerte zu verstehen und können jederzeit angepasst werden. Sollte im Zuge des Regelverstoßes ein monetärer Gewinn erzielt worden sein, so wird dieser zu der Strafe addiert.

Schweregrad Beispiel Strafe
Leichtes Vergehen Spam im Chat Strafzahlung in Höhe von 0,5% des SW-Wertes der AG
Mittelschweres Vergehen wiederholt negatives Auffallen Strafzahlung in Höhe von 2% des SW-Wertes der AG
Schweres Vergehen geständiger Betrugsversuch Strafzahlung in Höhe von 5% des SW-Wertes der AG
Sehr schweres Vergehen Multi-Accounting Accountsperre

Regeln für die Chaträume

  • Das Posten von Handelsangeboten/-gesuchen ist im Hauptchannel verboten, sie gehören in das Handelsparkett. Im Off-Topic Channel sind sie nur dann zulässig, wenn es nicht in Spam ausartet (siehe nächste Regel).
  • Das Posten von WKNs ohne Einbettung in einen Kontext/eine Diskussion sowie das dauerhafte Wiederholen der gleichen Posts ist in keinem öffentlichen Channel erwünscht.
  • Längere Dialoge zwischen zwei Spielern (insb. Streitgespräche) sind nicht im Chat, sondern per privater Nachricht zu führen.
  • Diskussionen, die thematisch nicht mit dem Spiel in Verbindung stehen, sind nur im Off-Topic-Channel erlaubt.


Siehe auch

Originalfassung der Regeln im Spiel.