Übernahme

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Als Übernahme bezeichnet man die Erlangung einer beherrschenden Mehrheit an einem anderen Unternehmen.

Voraussetzungen

Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer mehr als 75% der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (qualifizierte Mehrheit bzw. Beherrschungsmehrheit). Die zu übernehmende AG darf sich außerdem nicht in einer Kapitalerhöhung befinden, da diese der Übernahme vorgeht.

Folgen

Für den Übernommenen

  • Mit Ablauf des Übernahmetages hört die übernommene AG auf zu existieren.
  • Die zum Zeitpunkt der Übernahme verbliebenen Minderheitsaktionäre der übernommenen AG werden zwangsweise vom Unternehmen ausgeschlossen (Squeeze-Out).
  • Vom Squeeze-Out betroffene Aktionäre werden vom Übernehmer zum Übernahmekurs entschädigt. Der Übernahmekurs entspricht dem durchschnittlichen Kurs der letzten 48 Stunden.

Für den Übernehmer

  • Die übernehmende AG erhält von der übernommenen AG sämtliche Aktiva (Bargeld, Depot, Zertifikate).
  • Anleihen werden zum Nennwert (ohne Zinsen) aufgelöst.
  • Befinden sich im Depot der übernommenen AG Aktien des Übernehmers, so werden diese Aktien eingezogen (dies entspricht einer Kapitalherabsetzung; der Übernehmer verringert dadurch die Zahl seiner ausgegebenen Aktien).
  • Die Aktien, die die übernehmende Firma an der übernommen hält, fallen weg.
  • Der Übernehmer entschädigt die Minderheitsaktionäre der übernommenen AG zum Übernahmekurs (vgl. oben). Reichen die vorhandenen Barmittel dazu nicht aus, läuft das Konto ins Minus - dieses Minus sollte man unbedingt schnellstmöglich abbauen, denn es wird ein täglicher Sollzins von 5% fällig.

Häufige Fragen

Wann genau findet die Übernahme statt?
Am Ende des Tages (ca. 23:55 Uhr), an dem eine AG an einer anderen mindestens 75% hält.
Muß ich einen Button drücken, um eine Übernahme durchzuführen?
Nein. Eine Übernahme findet zwangsläufig statt, wenn eine AG an einer anderen mehr als 75% der Anteile hält.
Meine AG ist übernommen worden - was ist mit meinem Account?
Dein Spielaccount existiert unabhängig von der AG weiter. Du kannst eine neue AG gründen; sollte das hierfür erforderliche Kapital (333.333€) in Deinem Privatdepot nicht ausreichen, stellt die Systembank den Fehlbetrag zur Verfügung.