Änderungen
Es gibt keinerlei Bezugsrecht, so dass Kapitalerhöhungen grundsätzlich nur zum Kurswert gemacht werden. Die Firma, die eine Kapitalerhöhung machen möchte, teilt in einem Formular mit, wieviele neue Anteile es geben soll. Der Preis wird auf den momentanen Aktienpreis festgestellt. Es können maximal nur so viele neue (junge) Aktien ausgegeben werden, wie bereits von der AG existieren. D.h. die Anzahl kann maximal verdoppelt werden.
Die Kapitalerhöhung wird nun in der Zeitung veröffentlicht. 24 Stunden später wird eine Verkaufsorder zu den Bedingungen eingestellt - Verkäufer ist die erhöhende Firma. Diese Order kann aber weder geändert noch gelöscht werden. Die Order bleibt genau 3 Tage im System. Wurde mindestens eine Aktie im Rahmen der KE verkauft, so beträgt die Zeitspanne bis die nächste KE gestartet werden kann (7 Tage * [2 hoch (Anzahl der vorherigen KEs mit mind. einer abgenommenen Aktie seit dem 23.01.2014)]). Andernfalls beträgt sie 7 Tage. Beispielrechnung:
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| 2. KE:
| (7*2^0 =) 7 Tage nach 1. KE möglich
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| 3. KE:
| (7*2^1 =) 14 Tage nach 2. KE möglich
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| 4. KE:
| 56 (7*2^2 =) 28 Tage nach 3. KE möglich
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| 5. KE:
| 112 (7*2^3 =) 56 Tage nach 4. KE möglich
|-
| usw...